Auszug aus "Behörden-Wissen Digital": Bayern SpielVwV: Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der §§ 33c, 33d, 33i und 60a Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung
7. | Schlußbestimmungen |
7.1
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der §§ 33c, 33d, 33i und 60a Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung (SpielVwV) vom 2. Januar 1980 (WVMBl. S. 19) wird aufgehoben.
7.2
Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern.
7.3 und 7.4
(hier nicht aufgenommen)