Auszug aus "Behörden-Wissen Digital": Bayern SpielVwV: Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der §§ 33c, 33d, 33i und 60a Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der §§ 33c, 33d, 33i und 60a Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung
(SpielVwV)