Vorgänge Antrag Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG Als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt wird eine Gaststättenerlaubnis auf Antrag erteilt. Hier finden weiterführende Informationen, Gesetzestext und Kommentierung.
Antrag Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG Als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt wird eine Gaststättenerlaubnis auf Antrag erteilt. Hier finden weiterführende Informationen, Gesetzestext und Kommentierung.